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Formular Kandidatenvorschlag

Verwaltungsratswahl

Am 29. März 2026 wählt der Pfarrgemeinderat einen neuen Verwaltungsrat. 

Künftig besteht der Verwaltungsrat aus acht Personen, davon wird nur die Hälfte auf acht Jahre neu gewählt. Die anderen vier Mitglieder sind noch für die kommenden vier Jahre gewählt und verbleiben im Rat.

Die Mitglieder, die bis 2030 im Rat verbleiben, sind:

- Anton Bernarding (Wadrill)

- Markus Demmer (Nunkirchen)

- Bärbel Koch (Nunkirchen)

- Marita Schmeer (Büschfeld)

Sie sind eingeladen, bis zum 8. März 2026 Kandidatenvorschläge im Pfarrbüro einzureichen. Nebenstehend finden Sie das Formular, dass Sie ausdrucken können, und ausgefüllt im Pfarrbüro abgeben können. Die Formulare liegen auch im Pfarrbüro und in den Kirchen aus.

Fragen und Antworten zur Verwaltungsratswahl

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen

(vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).

 

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge können bis zum 8. März 2026 eingereicht werden, per Abgabe/Einwurf oder Zusendung bei

Pfarrbüro Wadern
Poststraße 1
66687 Wadern

 

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.

 

Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  2. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  3. der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
  4. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  5. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

 

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

 

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Man darf nicht mehr Kandidaten vorschlagen, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
  • Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

 

 

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat organisiert zusammen mit dem Seelsorgeteam das kirchliche Leben in der Pfarrei. Er setzt Themenschwerpunkte für die Entwicklung der Pfarrei und hat bei der Erstellung der Gottesdienstordnung und des Haushaltes ein Mitspracherecht.

Dem Pfarrgemeinderat gehören aktuell die in der Übersicht genannten Personen an.

 

Vorstand

Vorsitzende: Veronika Merkert

Stellvertretende Vorsitzende: Elisabeth Birtel

Beisitzer: Carsten Kleser

Schriftführerin: Christine Thewes

Pfarrer: Axel Feldmann

Mitglieder

Barth, Anita (Grimburg, Altenheim Wadern)
Becker, Christiane (Lockweiler)
Berg, Theresia (Rathen)
Birtel, Elisabeth (Lockweiler)
Brust, Carla (Steinberg)
Feldmann, Axel (Pfarrer)
Hiry, Lena (Morscholz)
Josten, Marcel (Morscholz)
Junk, Franziska (Wadrill)
Kleser, Carsten (Morscholz)
Koch, Bärbel (Nunkirchen)
Köpke, Monika (Wadern)
Müller, Manfred (Oberlöstern)
Lauer, Andrea (Büschfeld)
Merkert, Veronika (Wadern)
Sänger, Stefan (Kooperator)
Scheidhauer, Andreas (Buweiler)
Schommer, Anne (Gemeindereferentin)
Thewes Christine (Wadrill)
Thurnes, Katia (Nunkirchen)
Wirth, Rosemarie (Bardenbach)

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er ist der offizielle Vertreter der Kirchengemeinde und trägt die Verantwortung für ihr Handeln.

Am 16. März 2023 wurde zuletzt der Verwaltungsrat gewählt.

Vorstand

Pfarrer Axel Feldmann - Vorsitzender

Wolfgang Birtel - stellvertretender Vorsitzender

Bärbel Koch - Schriftführerin

Mitglieder

Anton Bernarding (Wadrill)
Wolfgang Birtel (Lockweiler)
Markus Demmer (Nunkirchen)
Pfarrer Axel Feldmann (geborenes Mitglied)
Volker Fuchs (Lockweiler)
Franz-Josef Görgen (Morscholz)
Bärbel Koch (Nunkirchen)
Helmut Meyer (Morscholz)
Marita Schmeer (Büschfeld)
Alfons Wack (Wadern)
Philipp Woll (Nunkirchen)